Harte Strafe nach Spuckattacke

Das Kreissportgericht Köln zog einen Spieler von Anadolu II für lange Zeit aus dem Verkehr.

13. April 2018, 00:08 Uhr

Am Mittwochabend wurde im zweiten Termin der Abbruch der Kreisliga D-Partie SC Holweide III gegen Anadolu Köln II vom 22. Oktober 2017 verhandelt. Damals hatte der Schiedsrichter das Handspiel eines Spielers im Strafraum mit einem Strafstoß geahndet und dem bereits verwarnten Verursacher die Gelb-Rote Karte gezeigt. 

Der Akteur war jedoch der Auffassung, dass er den Ball nicht mit der Hand gespielt, sondern ins Gesicht bekommen hatte. Nichtsdestotrotz blieb der Unparteiische bei seiner Entscheidung woraufhin ihm der Spieler bewusst ins Gesicht spuckte.

Diese Handlung bestritt der Beschuldigte nun in der Verhandlung und behauptete, dass er emotional aufgebracht und laut gewesen sei, deshalb einige Tropfen Speichel ins Gesicht des Referees gelangt waren. Der Betroffene verneinte diese Darstellung natürlich vehement und auch der Gegner Holweide III bestätigte, dass es sich um ein bewusstes Spucken gehandelt hatte.

Aufgrund der Uneinsichtigkeit des Anadolu-Spielers verurteilte ihn das Kreissportgericht Köln nun zu einer Sperrstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und konnte dabei auch keine mildernde Umstände gelten machen, da er bei seiner Darstellung geblieben war. Der Vorsitzende Axel Zimmermann sagte in seiner Urteilsverkündung über die sportwidrige Handlung: „Das ist eigentlich die widerlichste Sache, die es gibt, jemandem ins Gesicht zu spucken.“

Der Verein Anadolu Köln wurde derweil aufgrund des Abbruchs mit einer Geldstrafe von 100 Euro belegt und das Spiel mit 3:1 für Holweide gewertet.

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